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Unterstützung

Allgemeine Bestimmungen

Gesuche sind schriftlich per Mail oder Post an die folgende Adresse zu richten:

info@ggbp.ch

oder

Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Pfäffikon

ESPAS

Pflanzschulstrasse 17

Postfach

8400 Winterthur

Es werden nur Gesuche für Personen mit Wohnsitz im Bezirk Pfäffikon sowie Projekte und Aktivitäten von Institution, die im Bezirk Pfäffikon wirksam sind, unterstützt.

Die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen setzt voraus, dass die rechtlichen Ansprüche (Stipendien, Versicherungsleistungen, Zusatzleistungen zur AHV/IV usw.) und andere zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung ausgeschöpft worden sind.

Privatpersonen

Mit dem Beitragsgesuch ist der Nachweis einer Notsituation zu erbringen. Das Gesuch hat Angaben zur Person, über den Verwendungszweck und die finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben. Es ist auch aufzuzeigen, welche Eigenleistungen erbracht werden.

Die GGBP richtet keine Beiträge für die Deckung von strukturellen Haushaltsdefiziten und Schuldensanierungen aus.

Privatpersonen können Beitragsgesuche nicht persönlich stellen. Diese sind von einer entsprechenden Stelle wie z.B. soziale Dienste, Berufsberatungsstellen usw. einzureichen. Den Gesuchen ist ein Einzahlungsschein der beantragenden Stellen beizulegen.

Gesuche für Projekte und Institutionen

Gesuche für die Unterstützung von gemeinnützigen kulturellen, sportlichen und sozialen Anlässen und Aktivitäten enthalten Angaben zur gesuchstellenden Institution, zum Verwendungszweck und über die finanziellen und organisatorischen Verhältnisse der Organisation (Statuten, Jahresbericht und letzte Jahresrechnung). Ebenso sind ein Budget für das Projekt, mit Angaben über den nachgesuchten Betrag und die Eigenleistungen, sowie ein Einzahlungsschein beizulegen.

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