Überprüfung der Mitgliederdaten

Zwecks Kontrolle und Optimierung der Mitgliederdaten bitten wir Sie, uns die folgenden Ihre Person betreffenden Angaben mitzuteilen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre überprüften und ergänzten Mitgliederdaten, wenn möglich bis am 12. Mai 2018, mitteilen. Besten Dank!

Hinweis: Ihre Mitgliedernummer finden Sie auf der Karte mit Ihren bei uns vorhandenen Daten, die Sie mit der Einladung zur Generalversammlung vom 24. Mai 2018 zugestellt erhalten haben.

Einführung der Paarmitgliedschaft

Gemäss Art. 5 Abs. 2 der neuen Statuten gelten natürliche Personen als Einzelmitglieder und Ehepaare oder Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat leben, als Paarmitglieder. Damit wir Sie gegebenenfalls als Paarmitglieder führen können, ersuchen wir Sie, uns die folgenden Angaben mitzuteilen:

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