Mit dem Beitragsgesuch ist der Nachweis einer Notsituation zu erbringen. Das Gesuch hat Angaben zur Person, über den Verwendungszweck und die finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben. Es ist auch aufzuzeigen, welche Eigenleistungen erbracht werden.
Die GGBP richtet keine Beiträge für die Deckung von strukturellen Haushaltsdefiziten und Schuldensanierungen aus.
Privatpersonen können Beitragsgesuche nicht persönlich stellen. Diese sind von einer entsprechenden Stelle wie z.B. soziale Dienste, Berufsberatungsstellen usw. einzureichen. Den Gesuchen ist ein Einzahlungsschein der beantragenden Stellen beizulegen.