Statuten

Die Generalversammlung vom 11. Mai 2017 genehmigte einstimmig neue Statuten für die Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Pfäffikon. Mit der Statuten-Revision wurden die folgenden Ziele angestrebt:

  • Das an der Generalversammlung vorgestellte Leitbild der GGBP wird in den Statuten abgebildet.
  • Die neuen Statuten ermöglichen der GGBP zukunftsgerichtet ein erfolgreiches Wirken zum Nutzen des Bezirkes Pfäffikon

Die wesentlichen Änderungen und Neuerungen gegenüber den früheren Statuten können folgendermassen zusammengefasst werden:

  • Präzisierung, dass nebst gemeinnützigen und sozialen Institutionen auch kulturelle und sportliche Anlässe und Aktivitäten durch die Ausrichtung von Beiträgen unterstützt werden können, was der bisherigen langjährigen Praxis entspricht (Art. 3 Ziff. 3.).
  • Bei der Umschreibung des Zwecks der Gesellschaft wird die Förderung der Freiwilligenarbeit als neue Hauptaufgabe der GGBP aufgeführt (Art. 3 Ziff. 5.).
  • Schaffung der Grundlagen für die Gründung und Führung von gemeinnützigen Institutionen und Angeboten zur Förderung des Gemeinwohls der Bevölkerung im Bezirk Pfäffikon (Art. 3 Ziff. 6.).
  • Klärung der Mitglieder-Kategorien: Natürliche Personen gelten als Einzelmitglieder und Ehepaare oder Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat leben, als Paarmitglieder. Juristische Personen und Personengesellschaften gelten als Kollektivmitglieder (Art. 5 Abs. 2). In einer Teilrevision der Statuten stimmte die Generalversammlung vom 24. Mai 2018 der Ergänzung der Statuten durch Art. 5 Abs. 3 zu, der wie folgt lautet: Einzel- und Kollektivmitglieder haben je eine Stimme; sind von Paarmitgliedern beide anwesend, haben beide je eine Stimme. Damit sind Unklarheiten bei der Regelung des Stimmrechtes an der Generalversammlung beseitigt worden.
  • Zuweisung der Kompetenz an den Vorstand für die Schaffung und Besetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen für den Aufbau und die Führung von eigenen Institutionen und Angeboten (Art. 15 Ziff. 9. Und 10. sowie Art. 22).
  • Klarere Umschreibung der Organisation und der Zuständigkeit der Ortssektionen (Art. 25 bis 31).

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PDF icon GGBP Statuten per 11.05.2017, inkl. Teilrevision vom 24.05.2018192.32 KB

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