Wie die Nachlassregelung aktiv und umsichtig geplant werden kann, was es dabei zu bedenken gibt und worauf es bei Legaten ankommt, kann den nachfolgenden Zeilen entnommen werden.
Die Nachlassregelung sollte sorgfältig und frühzeitig, aber ohne Druck angegangen werden.
Denken Sie darüber nach, welche Menschen, Institutionen oder Organisationen Sie begünstigen möchten. Falls Sie für Ihren Entscheid zusätzliche Informationen über die GGBP benötigen, melden Sie sich beim Vorstand und machen Sie sich ein Bild über unsere Tätigkeiten und den Einsatz der Spendengelder.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenswerte. Informieren Sie sich, welchen Verwandten was gesetzlich zusteht und wen Sie nur mittels Testament oder Erbvertrag berücksichtigen können. Ziehen Sie zur Klärung der rechtlichen Situation Fachliteratur bei oder wenden Sie sich bei komplizierten Verhältnissen an einen Experten, zum Beispiel an einen Notar. Legen Sie dann fest, wen Sie wie berücksichtigen möchten. Sie können den einzelnen Begünstigten fixe Beträge, bestimmte Sachwerte oder einen gewissen Teil ihres Vermögens zuweisen.
Mit einer letztwilligen Verfügung sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ihren Wünschen verteilt wird. Denken Sie daran, eine Vertrauens- oder eine Fachperson zu bestimmen, die Ihren Willen vollstrecken soll und diese im Testament zu erwähnen.
Das eigenhändige, frei widerrufbare Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form einer letztwilligen Verfügung. Damit das Testament gültig ist, sind ein paar Formvorschriften zu beachten: Von Anfang bis Ende von Hand schreiben, Ort und Datum nicht vergessen. Es gilt die letzte Version. Unterschrift darf nicht fehlen. Nachträge sind ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.
Es gibt auch die Form des öffentlichen Testaments. Das Testament wird dann von einer Amtsperson aufgesetzt und von der Erblasserin oder dem Erblasser in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet. Bei Ehepaaren und Lebenspartnerschaften bietet sich auch die Möglichkeit des Erbvertrages an. Darin kann beispielsweise die Nutzung am hinterlassenen Erbe geregelt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Legat zu machen. Die geeignetste Form hängt unter anderem auch von der Grösse der Zuwendung ab. Am einfachsten ist es, ein Hilfswerk oder z.B. die GGBP zu begünstigen, in dem man es im Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigt. Man spricht dann von einem Legat oder Vermächtnis mittels Verfügung.
Ist eine gemeinnützige Organisation als Erbe eingesetzt, partizipiert sie als Mitglied der Erbengemeinschaft mit einer gewissen Quote an der Hinterlassenschaft und erhält zusammen mit den Verwandten Einblick in den gesamten Nachlass.
Ein Erblasser oder eine Erblasserin können in ihrer Verfügung Auflagen und Bedingungen anfügen. Eine einschränkende Zweckbindung sollte jedoch nicht zu eng formuliert sein. Die Verhältnisse können sich mit der Zeit ändern. Am besten ist, man spricht sich mit dem Vorstand der GGBP vorgängig über eine geeignete Formulierung ab, wenn eine Zweckbindung beabsichtigt ist.
Deponieren Sie das Testament an einem sicheren Ort, an dem es trotzdem schnell gefunden wird. Zum Beispiel können diese im Kanton Zürich bei den Notariaten hinterlegt werden. Auch allfällige Willensvollstrecker oder Vertrauenspersonen kommen dafür in Frage.
Es ist sinnvoll, wenn jemand über den Aufbewahrungsort des Testaments informiert ist. Die GGBP ist dankbar, wenn Sie sie darüber informieren, dass sie im Testament bedacht ist. Wünschbar ist auch, dass die übrigen Erben über das Legat an die GGBP ins Bild gesetzt werden und damit einverstanden sind.
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